Fischereiverein Burghausen e.V.

Jahreskartenbestellung 2024 - Zahlungsweise und Bestellung

 

Um eine möglichst fehlerfreie Zuordnung und Bearbeitung der Bestellungen zu ermöglichen, bitten wir grundsätzlich bei der Kartenbestellung auch die Mitgliedsnummer beim Verein anzugeben. Diese befindet sich rechts oben im Adressfeld der zugesandten Vereinszeitung bzw. in der Regel auch auf dem Adressfeld der Jahreskarte
sowie auf dem Mitgliedsausweis.


Alle Jahreskartenbestellungen, die bis zum 15.12.2023 in der Geschäftsstelle eingehen,

können bis zum 05.01.2024 bearbeitet werden,

so dass man diese Jahreskarten
in der Jahreshauptversammlung am 06.01.2024 mitnehmen kann.

 

Bei eventueller Bezahlung durch Überweisung ( vgl. Absatz 4 ) muss hier die Überweisung bis zum
16.12.2023 auf dem Vereinskonto eingegangen sein.

 

Bestellungen, die nach dem 15.12.2023 eingehen, werden entsprechend dem Eingang
bearbeitet und die Jahreskarten dann auf dem Postweg zugestellt
( die Portogebühr
von 2 .- € entfällt hier )
. Der fällige Betrag wird dann ab Januar im Lastschriftverfahren eingezogen. Bitte auf eine entsprechende Deckung des Kontos achten ! Die
fälligen Bankgebühren bei Rücklastschriften müssen sonst in Rechnung gestellt
werden.
Diejenigen Mitglieder, die noch per Überweisung zahlen wollen, müssen den fälligen
Betrag für die Jahreskarte(n) im Voraus überweisen. Die Bestellung kann hier erst
nach dem Eingang des Betrags bearbeitet werden. Der
Vereinsbeitrag von 60 .- €
wird
bei allen Mitgliedern, die ein Konto angegeben haben, im Januar abgebucht; ist also bei der Überweisung für die Jahreskarte nicht zu berücksichtigen.
Bitte neben der gewünschten Jahreskarte(n) auch hier die
Mitgliedsnummer bei der
Überweisung
angeben.
Neumitglieder, bei denen noch die Aufnahmegebühr zu bezahlen ist, müssen den
fälligen Gesamtbetrag nach Erhalt der Aufnahmemitteilung grundsätzlich überweisen. Erst nach Eingang des Betrags ist die Mitgliedschaft gültig und die Jahreskarte(n)
kann/können ausgestellt werden.